Kundeninformation FIDLEG) / Finanz-institutsgesetz (FINIG)

Mai 2023

Informationen über die Amasus Investment AG

Die Amasus Investment AG (nachfolgend „Amasus“) bietet Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung, physischen Edelmetallverwahrung, Schrankfachvermietung und Execution-only an und hat ihren Sitz an der Freigutstrasse 27 in 8002 Zürich. AMASUS ist als Aktiengesellschaft im Schweizerischen Handelsregister eingetragen.

Amasus ist durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Vermögensverwalterin bewilligt und wird durch diese gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) unter Beizug von AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich, einer Aufsichtsorganisation, beaufsichtigt. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Amasus unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG).

Wie kann ich mit Amasus in Kontakt treten?

Der Kunde kann mit Amasus in den Sprachen Deutsch und Englisch kommunizieren. Amasus kann wie folgt erreicht werden:

Amasus Investment AG
Postfach
Freigutstrasse 27
CH-8027 Zürich
Telefon +41 44 200 53 70
E-Mail  info@amasus.ch

Weitere Details zur Kommunikation zwischen den Parteien werden individuell vertraglich geregelt.

Welche Vertrags- und Geschäftsbedingungen kommen zur Anwendung?

Die zwischen Amasus und dem Kunden geltenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen werden im individuellen Vermögensverwaltungsvertrag geregelt. Die vorliegende Kundeninformation dient als ergänzende Information.

In welche Kategorien werden die Kunden eingeordnet?

Amasus hat die Verpflichtung, die Kunden den Segmenten Privatkunde, Professioneller Kunde oder Institutioneller Kunde zuzuordnen. Der Umfang der einzelnen Verhaltenspflichten variiert je nach Kundensegment. Neukunden werden über ihre Klassierung informiert, bestehende Kunden werden nur bei einer Änderung ihrer vorbestehenden Klassierung benachrichtigt.

Privatkunde

Als Privatkunde wird betrachtet, wer nicht zweifelsfrei den Segmenten Professioneller oder Institutioneller Kunde zugeordnet werden kann. Durch die Einstufung als Privatkunde geniesst der Kunde das höchste gesetzlich vorgesehene Schutzniveau.

Professioneller Kunde

Als Professionelle Kunden gelten:

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
  • Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;
  • Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
  • grosse Unternehmen;
  • für vermögende Privatkunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie.

Für einen Professionellen Kunden gilt ein geringeres Schutzniveau als für einen Privatkunden. Im Gegensatz zu diesem darf Amasus bei einem Professionellen Kunden davon ausgehen, dass die handelnden Personen über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und genügend Sachverstand verfügen, um Anlageentscheidungen treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können sowie, dass die mit den Anlageentscheidungen verbundenen Risiken für den Kunden finanziell tragbar sind.

Des Weiteren können Professionelle Kunden drauf verzichtet, dass die Verhaltensregeln nach Art. 8, 9, 15 und 16 FIDLEG (Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten) gegenüber diesen durch Amasus angewendet werden.

Institutionelle Kunden

Als institutionelle Kunden gelten gemäss Gesetz lediglich beaufsichtigte Rechtspersonen wie Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dem KAG, Versicherungsunternehmen nach dem VAG, ausländische, gleichwertig prudentiell überwachte Kunden, Zentralbanken sowie nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie. Ihnen kommt das geringste Schutzniveau zugute. Gegenüber dieser Kundenkategorie finden die Verhaltensregeln nach Art. 7 bis 19 FIDLEG per se keine Anwendung.

Wechsel des Kundensegments

Es bestehen folgende Möglichkeiten zum Wechsel des Kundensegments:

  • Privatkunden können bei Amasus jederzeit schriftlich einen Wechsel der Kundeneinstufung zum Professionellen Kunden verlangen, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Der Kunde verfügt aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und verfügt über ein Vermögen von mindestens 500‘000 Schweizer Franken;
    • Der Kunde verfügt über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Schweizer Franken;
  • Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen mit professioneller Tresorerie, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen sowie Unternehmen mit professioneller Tresorerie können erklären, als anstatt als Professionelle Kunden als Institutionelle Kunden gelten zu wollen;
  • Professionelle Kunden haben die Möglichkeit, eine Umklassierung zum Privatkunden zu verlangen;
  • Institutionelle Kunden können erklären, als Professionelle Kunden gelten zu wollen.

Mit einem solchen Wechsel ist ebenfalls eine Änderung des auf den Kunden anwendbaren Schutzniveaus verbunden.

Sämtliche Erklärungen in Bezug auf den Wechsel des Kundensegments haben stets schriftlich zu erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, Amasus über alle Änderungen zu informieren, welche seine Einstufung beeinflussen könnten. Gelangt Amasus zur Erkenntnis, dass der Kunde die Bedingungen jener Kundenlasse, in der der Kunde eingestuft ist, nicht mehr erfüllt, hat Amasus die Verpflichtung, selbst aktiv zu werden und die Kundeneinstufung anzupassen. Amasus wird den Kunden in diesem Fall umgehend informieren.

 

Welche Dienstleistungen werden angeboten?

Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung richtet sich an Kunden welche im Rahmen der Anlagepolitik der Amasus sowie individuell definierter und schriftlich festgelegter Kriterien (Anlagestrategie) die Verwaltung ihrer Vermögen vollumfänglich der Amasus anvertrauen möchten. Die Anlagestrategie berücksichtigt die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Kunden. Mit einem Vermögenverwaltungsvertrag ist Amasus ermächtigt und befugt, Anlagen im eigenen Ermessen zu tätigen.

Physische Edelmetallverwahrung

Am Firmenstandort werden in dezidierten Schrankfächern im alarmgesicherten KABA-Wertschutzraum mit Hochsicherheitsschloss die physische Sammelverwahrung von Edelmetallen, vorwiegend Goldbarren und –münzen für Vermögensverwaltungskunden und Dritte angeboten.

Vermietung von Schrankfächern

Am Firmenstandort werden Schrankfächer in verschiedenen Grössen in einem alarmgesicherten KABA-Wertschutzraum mit Hochsicherheitsschloss an Vermögensverwaltungskunden und Dritte vermietet.

Execution-only

Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die nicht auf einer Anlageentscheidung von Amasus beruhen und ausschliesslich auf Veranlassung des Kunden hin erfolgen, werden von Amasus als Execution-only-Geschäft, das heisst als reines Ausführungsgeschäft, behandelt. Dabei führt Amasus keine Eignungsprüfung (siehe nachfolgend) durch.

 

Was wird unter der Eignungsprüfung verstanden?

Bei der Beurteilung stützt sich Amasus auf die vom Kunden erteilten Informationen und geht von deren Richtigkeit aus. Sollte der Kunde die verlangten Informationen und Angaben nicht oder nur unzureichend erteilen, ist es Amasus nicht möglich, für den Kunden die Dienstleistungen in geeigneter Weise zu erbringen.

Eignungsprüfung

Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung muss Amasus diverse Informationen vom Kunden einholen, um zu gewährleisten, dass Amasus nur Anlageentscheidungen trifft, welche für den Kunden geeignet sind (Eignungsprüfung). Diese Informationen umfassen – soweit relevant – Angaben über:

  • Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf die vereinbarte Finanzdienstleistung;
  • Anlageziele des Kunden, beinhaltend:

Angaben zum Zeithorizont und zum Zweck der Anlage, der Risikofähigkeit und -bereitschaft des Kunden sowie allfällige Anlagebeschränkungen;

  • die finanziellen Verhältnisse des Kunden, beinhaltend:

Angaben über Art und Höhe des regelmässigen Einkommens des Kunden, dessen Vermögen sowie dessen aktuelle und künftige finanzielle Verpflichtungen.

Basierend auf diesen Informationen erstellt Amasus mit dem Kunden ein Anlage- und Eignungsprofil und vereinbart mit diesem eine Anlagestrategie.

 

Vermutung bei Professionellen Kunden

Wird ein Kunde als Professioneller Kunde eingestuft, geht Amasus davon aus, dass der entsprechende Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt sowie dass die mit den Anlageentscheidungen verbundenen finanziellen Risiken für den Kunden tragbar sind.

Vertretungsverhältnisse und Joint Accounts

Bei der Beurteilung der Kenntnisse und Erfahrungen von juristischen Personen oder bei Vorliegen einer Vollmacht stellt Amasus auf diejenige Person ab, die gegenüber Amasus handelt. Ist die bevollmächtige Person nur kollektiv zeichnungsberechtigt, müssen alle betroffenen Personen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Bei der Beurteilung der finanziellen Verhältnisse sowie der Anlageziele stellt Amasus immer auf den Kontoinhaber ab. Bei einem Konto mit zwei oder mehr Kontoinhabern stellt Amasus stets auf diejenige Person mit den schwächsten finanziellen Verhältnissen bzw. geringsten Risikofähigkeit ab.

 

Welches Marktangebot berücksichtigt Amasus bei der Auswahl der Finanzinstrumente?

Das Anlageuniversum von Amasus wird grundsätzlich durch die gültigen „Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge“ der Schweizerischen Bankiervereinigung, insbesondere Ziff. 3 der Richtlinien bestimmt (https://www.swissbanking.ch/_Resources/Persistent/b/2/d/0/b2d03a0c910e7eb8ebb6b75b8127fc99b7f4d006/SBVg_Richtlinien_Vermoegensverwaltung_DE.pdf. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich diese Richtlinien an Banken nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) richten. Die vorerwähnten Richtlinien sind bei der Ausübung der Vermögensverwaltung nach freiem Ermessen auf die spezifische Tätigkeit von Amasus sinngemäss anzuwenden. Durch besondere Regelung im Anlage- und Eignungsprofil kann der Ermessensspielraum von Amasus bei der Vermögensverwaltung nach freiem Ermessen beschränkt werden.

Die Anlageentscheide innerhalb des Anlageuniversums werden einerseits durch das regelmässig tagende Investitionskomitee, dass aus den Portfolio Managern und Partnern besteht, und andererseits durch den für den Kunden verantwortlichen Portfolio Manager resp. seinen Stellvertreter basierend auf der gewählten Anlagestrategie bestimmt.

 

Allgemeine Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Amasus versucht die Interessen Ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeitenden zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte nicht immer völlig ausschliessen. Im Allgemeinen können sich Interessenkonflikte ergeben zwischen Amasus, ihren Mitarbeitenden und ihren Kunden oder zwischen den Kunden von Amasus. In diesem Zusammenhang hat Amasus folgende organisatorischen Massnahmen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten getroffen:

  • Massnahmen um Interessenkonflikte zu erkennen (z.B. Melde- und Offenlegungspflichten);
  • Massnahmen um den Austausch von Informationen zu verhindern, soweit es dem Kundeninteresse zuwiderlaufen könnte («Chinese Walls»);
  • Funktionale Trennung der Organisation und der Führung von Mitarbeitern, sofern deren Hauptaufgaben einen Interessenkonflikt zwischen Kunden untereinander oder zwischen den Interessen der Kunden und denjenigen von Amasus verursachen könnten;
  • Massnahmen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter, die gleichzeitig oder unmittelbar aufeinander folgend in verschiedene Finanzdienstleistungen einbezogen werden, Aufgaben zugeteilt werden, die einen ordnungsgemässen Umgang mit Interessenkonflikten beeinträchtigen könnten;
  • Ausgestaltung eines Vergütungssystems welches keine Anreize zur Missachtung der gesetzlichen Pflichten oder für schädigendes Verhalten gegenüber Kunden begünstigt;
  • Erlass von Regeln für den Erwerb und die Veräusserung von Finanzinstrumenten oder anderen Finanzmarktgeschäften auf eigene Rechnung durch Mitarbeiter.

Interessenkonflikte, welche sich durch diese Massnahmen nicht vermeiden lassen, werden gegenüber dem Kunden vor Dienstleistungserbringung offengelegt.

 

Wirtschaftliche Bindungen an Dritte im Besonderen

Amasus verfügt über keine wirtschaftliche Bindungen an Dritte, welche im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung zu einem Interessenkonflikt führen können.

 

Welche Kosten entstehen?

Im Rahmen der Ausführung des Auftrages an Amasus entstehen verschiedene Kosten. Einerseits stellt Amasus ihre Vergütung gemäss vertraglicher Vereinbarung in Rechnung. Andererseits fallen zusätzlich auch Dienstleistungskosten Dritter (z.B. Depotgebühren), Transaktionskosten (z.B. Courtage) aber auch Produktkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Finanzinstrumente (z.B. Ausgabeaufschläge) an.

Detaillierte Informationen zu den Kosten erhält der Kunde durch seinen Portfolio Manager.

 

Wohin kann sich der Kunde im Streitfall wenden?

Amasus bemüht sich, für die Kunden immer die bestmögliche Leistung zu erbringen. Sollte der Kunde mit der Dienstleistungserbringung durch Amasus dennoch unzufrieden sein, hat er die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren bei Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, CH-8001 Zürich, https://www.finos.ch/ bei der Amasus angeschlossen ist, einzuleiten.